Familienrechtliche Auseinandersetzungen sind mehr als andere Rechtsgebiete von Emotionen geprägt. Meist gilt es, Emotionen und Finanzen in einen Ausgleich zu bringen, der für alle Beteiligten annehmbar ist. Dabei ist es unser oberstes Ziel, weiteren Streit oder spätere Eskalationen zu vermeiden. Sollte es zum Rechtsstreit kommen, vertreten wir unsere Mandanten bei allen Familiengerichten und Oberlandesgerichten im gesamten Bundesgebiet.
Für Familiensachen ist grundsätzlich das Familiengericht zuständig. Eine Berufung und Beschwerde gehen dann zum Oberlandesgericht.