Wir beraten, unterstützen und vertreten Sie in allen rechtlichen Angelegenheiten, die in einer Ehe, einer Lebenspartnerschaft oder einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft ab deren Beginn, während deren Dauer sowie nach einer Trennung und Scheidung zu klären sind.
Wir begleiten Sie somit in allen familienrechtlichen Angelegenheiten. Unsere Tätigkeit erstreckt sich deshalb über ein gerichtliches Scheidungsverfahren hinaus insbesondere auch auf
- die Beratung und Gestaltung von Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen,
- Unterhaltsangelegenheiten, insbesondere Kindes- und Ehegattenunterhalt
- die Regelung der Vermögensauseinandersetzung, insbesondere Zugewinnausgleich und Aufteilung gemeinsamer Vermögenswerte,
- der Rechtsverhältnisse an der Ehewohnung und
- in Kindesangelegenheiten.