Mit Rechtsanwalt Matthias König führt die Kanzlei HBC nun fünf Fachanwälte für Verkehrsrecht.
Der seit 2016 bei HBC tätige Rechtsanwalt Matthias König ist nun befugt die Bezeichnung „Fachanwalt für Verkehrsrecht“ zu führen. Für die Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung wies er besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen nach. Gemäß der Fachanwaltsordnung liegen diese Kenntnisse und Erfahrungen vor, wenn diese auf dem Fachgebiet erheblich das Maß dessen übersteigen, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird.
Neben dem Verkehrsrecht ist Matthias König auch im Strafrecht tätig, in dem er den Fachanwaltskurs bereits absolviert hat.
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