Gegenstand der Klage war der Schmerzensgeldanspruch eines 20-jährigen Motorradfahrers. Er wurde bei einem Unfall im August 2016 schwer verletzt. Der Versicherer haftet zu 100 %.
Der Geschädigte erlitt bei dem Unfall mehrere und komplizierte Brüche im Bereich des linken Fußes sowie einen Verrenkungsbruch am Kleinfinger links.
Bewegungseinschränkungen im Bereich des Fingers und Belastungsschmerzen am Fuß schränken unseren Mandanten im Beruf, aber auch privat auf Dauer ein. Es besteht somit ein bleibender Gesundheitsschaden.
Die Versicherung zahlte außergerichtlich 10.000 €. Darüber hinaus haben wir ein Schmerzensgeld von weiteren 2.000 € eingeklagt, welche das Gericht nach Einholung eines medizinischen Sachverständigengutachtens zusprach. Die Entscheidung wurde vom Gericht gut begründet und ist zwischenzeitlich rechtskräftig.
Auch in diesem Fall konnten wir unserem Mandanten bei Gericht voll zu seinem Recht verhelfen. Wenn außergerichtliche Bemühungen um eine konstruktive Lösung mit dem Versicherer nicht fruchten, kommen Sie zu hbc. Wir setzen Ihre Ansprüche auch vor Gericht durch.
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